Hinweis: Dieses Formular dient ausschließlich der Kontaktaufnahme, eine Beauftragung oder gar der Abschluss eines Vertrages, sowie die Übernahme einer Haftung erfolgt hierdurch nicht.Wollen Sie nur eine unverbindliche Gefälligkeitsäußerung, so wird hierfür nach § 675 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) n i c h t gehaftet. Legen Sie Wert auf die Verbindlichkeit des anwaltlichen Rates, um sich bei Ihrer Entscheidung danach richten zu können, so müssen Sie - verständlicherweise - dafür auch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bezahlen, da die Haftungskosten durch eine kostenintensive Berufshaft-pflichtversicherung abgedeckt werden muss.Gerne Informiere ich Sie im Vorfeld über die zu erwartenden Kosten einer anwaltlichen Beratung.